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Tue Gutes und rede darüber

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Tue Gutes und rede darüber

Dr. Götz Schlegtendal, Managing Partner München, 28. Juni 2021

Die EU-Kommission hat Ende April 2021 umfangreiche Vorschläge vorgelegt, mit denen Unternehmen zu einer umfassenden Berichterstattung über ESG-Themen und damit letztlich auch zu einem verantwortungsbewussteren Handeln veranlasst werden sollen. Die nun präsentierten Vorschläge sind ebenfalls Bausteine des „Green Deals“, mit dem die Europäische Union zum nachhaltigsten Wirtschaftsraum der Welt entwickelt werden soll. Im Zentrum steht dabei der Klimaschutz, der von Maßnahmen zum Umweltschutz und sozialen Aspekten begleitet wird.

Die 2017 eingeführte Verpflichtung zur Nichtfinanziellen Erklärung war der erste Schritt zur Offenlegung von Informationen zum nachhaltigen Handeln. Betroffen davon sind rund 11.000 Unternehmen in ganz Europa.

Dass der nun vorlegte Entwurf deutlich darüber hinausgeht, zeigt sich bereits im Namen: Corporate Sustainability Reporting Directive. Zugleich wird diese neue Richtlinie stärker in die Sustainable Finance-Strategie der EU integriert, mit der Finanzströme gezielt in Richtung nachhaltiger Geschäftsmodelle gelenkt werden sollen. Der Entwurf schafft Verknüpfungen zwischen dem Reporting, den Veröffentlichungspflichten institutioneller Investoren sowie der EU-Taxonomie. Eine Konkretisierung der Letzteren in Form einer Liste von potenziell nachhaltigen Aktivitäten sowie der technischen Screening-Kriterien wurde im April zeitgleich der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die geplante Neufassung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft künftig voraussichtlich rund 50.000 Unternehmen. Erfasst werden nicht nur börsennotierte Gesellschaften mit bestimmten Kennzahlen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, sondern nahezu alle notierten und nicht-notierten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.

Ein kleiner Schritt für die Menschheit – ein großer Schritt für viele Unternehmen

Für viele Unternehmen ist die voraussichtlich anstehende Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Mammutaufgabe. Umso mehr, wenn es sich um nicht-notierte Unternehmen und kleinere Aktiengesellschaften handelt, bei denen die entsprechenden Berichtswege oft nicht existieren. Da unglücklicherweise hier Einblicke in die Realität wirtschaftlicher Prozesse keine Rolle spielten, sind die Vorbereitungs- und Übergangszeiten äußerst ambitioniert: Bereits für das Geschäftsjahr 2023 soll die erste Anwendung erfolgen.

Anwendung bedeutet, dass das Reporting verpflichtend im Lagebericht und damit im Geschäftsbericht eingeordnet ist und außerdem einer inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) unterliegt. Eine Veröffentlichung muss zudem in digitaler Form entsprechend dem European Single Electronic Format (ESEF) erfolgen. Dieses ist seit Kurzem bereits in der Finanzberichterstattung verpflichtend.

Ist Berichten auch Handeln?

Die Notwendigkeit, Unternehmen stärker in Richtung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und Umwelt zu drängen, ist unbestritten. Ob die kurzen Fristen und das ambitionierte Vorantreiben aber zu einer höheren Akzeptanz beitragen, ist fraglich. Und es bleibt zunächst einmal beim Reporting und nicht bei der Vorgabe von konkreten Handlungen. Hinzukommt der eher lange Transformationsprozess: Letztlich soll die Berichterstattung über Nachhaltigkeit dazu führen, dass Fremd- und Eigenkapital bevorzugt in nachhaltige Geschäftsmodelle fließen. Aber Verkettung hat viele Glieder.

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