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Kommunikative Chancen und Herausforderungen der virtuellen Hauptversammlung

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Kommunikative Chancen und Herausforderungen der virtuellen Hauptversammlung
Adrian-Witt

Adrian Witt, CIRO Senior Consultant, Frankfurt

Was im Zuge der im März 2020 verabschiedeten COVID-19-Gesetzgebung zunächst noch als reine Notlösung angedacht war, um börsennotierten Unternehmen angesichts der Präventivmaßnahmen eine Durchführung ihrer jährlich stattfindenden Hauptversammlung zu ermöglichen, ist als virtuelle Hauptversammlung nach einer dreijährigen Übergangsphase inzwischen zum festen Instrumentarium der Investor Relations geworden. Denn künftig wird es den Unternehmen nach § 118a AktG ermöglicht, ihre bis 2019 noch ausschließlich in physischer Form durchzuführende Hauptversammlung auf Basis einer entsprechenden Satzungsregelung nun auch in virtueller Form stattfinden zu lassen.

Während Befürworter der virtuellen Hauptversammlung neben der Kosteneffizienz, der zunehmenden Digitalisierung in anderen Gesellschaftsbereichen und einem größeren Interesse bei den Aktionären häufig auch Nachhaltigkeitsaspekte aufführen, bringt ihre Durchführung auch eine ganze Reihe von Fallstricken und Herausforderungen mit sich. So werden neben technischen Risiken und der Rechtssicherheit auch Argumente hinsichtlich der Transparenz und des Umgangs mit Aktionärsrechten von Kritikern vorgebracht. Vor allem Aktionäre und Interessensvertretungen wie der BVI, IVOX Glass Lewis, ISS oder DSW haben in der jüngeren Vergangenheit immer wieder die nach wie vor mögliche Vorverlagerung des Fragerechts im Zuge der virtuellen Hauptversammlung bemängelt, da dadurch die Qualität des Dialogs zwischen Aktionären und dem Management leidet. Schließlich gehört zu einer lebendigen Debatte im Zuge der Hauptversammlung immer auch die Möglichkeit, Fragen als Stilmittel der Auseinandersetzung und Zuspitzung der Diskussion zu stellen, die dann auch vom Unternehmen beantwortet werden müssen.

Zudem droht die virtuelle Hauptversammlung zu einer weitgehend gesichtslosen Veranstaltung für die Teilnehmer zu verkümmern. Unternehmen sollten daher entsprechenden Raum schaffen, der es Aktionären und Interessensverbänden ermöglicht, miteinander ins Gespräch zu kommen oder sich in anderer Form einzubringen, wie es im Rahmen einer physischen Hauptversammlung der Fall ist. Denn eine Hauptversammlung in Präsenz hat immer auch eine soziale Komponente, wobei der enge Austausch und die Interaktion zwischen den Aktionären einen hohen Stellenwert einnehmen.

Unternehmen, die sich für die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden, stehen künftig vor der Herausforderung, dieser eine persönliche Note zu verleihen. Gleichzeitig müssen Wege gefunden werden, um sich nicht nur als Unternehmen im virtuellen Raum zu präsentieren, sondern allen relevanten Zielgruppen die gewohnte Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung anzubieten, wie es bisher auch im Rahmen einer physischen Hauptversammlung der Fall war. Dies könnte beispielsweise mithilfe multimedialer Formate im Rahmen einer virtuellen Generaldebatte und Aussprache mit den Aktionären oder auch unter Einbeziehung einer Social Media-Begleitung rund um die Hauptversammlung erfolgen. Wenn das gelingt, besteht für Unternehmen die Möglichkeit, im Sinne der Beziehungspflege und Community-Bildung anders als bisher auf sich selbst und die eigenen Dienstleistungen bzw. Erzeugnisse aufmerksam zu machen und unter Einbeziehung neuer Kommunikationswege weitere Adressaten – vom Analysten bis hin zum Zulieferer – zu erreichen, die im Zuge der bisherigen Investor Relations-Tätigkeiten nicht erreicht werden konnten.

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