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Keine Angst vor CSRD!

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Keine Angst vor CSRD!

Dr. Hubert Becker, Managing Partner Köln, 28. Juni 2021

Die Pflicht zur Nachhaltigskeitsberichterstattung nebst Prüfungspflicht kommt auch auf Unternehmen zu, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Mio. Euro Umsatz, mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme. Damit sind rund 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen, die im Geschäftsjahr 2023 die dafür nötigen Prozesse initiiert haben müssen.

Ist das das nächste Brüsseler Bürokratiemonster? Wie geht man damit um? Können wir das? Diese Fragen stellen sich den betroffenen Unternehmen. Die Praxis zeigt, dass es am Ende machbar ist, denn tatsächlich müssen alle Beteiligten diese Aufgabe bewältigen. Gesetzgeber und Aufsicht müssen Details definieren, Prüfer müssen klären, was sie eigentlich erwarten und Unternehmen müssen Daten sammeln und strukturieren. Auch die Unternehmen werden mit ihren ersten Schritten beeinflussen, wie die tatsächliche Ausgestaltung aussieht.

Drei grundsätzliche Strategien zum Umgang mit CSRD sind denkbar:

  • Die „Minimal-Strategie“ versucht eine rein formale Erledigung der zwingenden Angaben. Das bedeutet, einen Katalog der Pflichtangaben abzuarbeiten, ohne weitere Konsequenzen zu ziehen.
  • Die „Hygiene-Strategie“ erkennt an, dass die Berichterstattung über die ESG-Positionierung des Unternehmens einen Sinn hat. Nicht zuletzt, weil die Erwartungshaltung der Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Geschäftspartner steigt und die Stakeholder zunehmend auf ESG-Konformität achten. Die Konsequenz ist, dass die „lästige Pflicht“ zum aktiven Teil der Positionierung wird. Tue Gutes und rede darüber!
  • Die „Frontrunner-Strategie“ nimmt das Thema ESG ganzheitlich in die Unternehmensstrategie auf. Hier geht es nicht nur um ein Mitmachen, sondern darum, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell einzubauen. Damit ist am Ende die Berichtspflicht eigentlich nur noch eine selbstverständliche Dokumentation dessen, was wesentliches Unternehmensziel ist.

Den meisten Unternehmen dürfte eine Hygienestrategie am besten zusagen. Sie ist verbunden mit der schrittweisen Klärung und Umsetzung von ESG-Maßnahmen und dem Aufbau entsprechender Prozesse, beispielsweise in Form definierter IKS.

Wir empfehlen dazu folgende Arbeitsschritte:

  • Definition der Haltung und Ziele im Rahmen eines Strategieworkshops
  • Planung und Umsetzung einer Wesentlichkeitsanalyse
  • Definition der relevanten ESG-Themen und Ziele
  • Entwicklung und Umsetzung der Controlling bzw. Berichtsprozesse
  • Einbindung der Prozesse und Berichterstattung in die Kommunikation
  • Umsetzung des Reportings

Das zu Beginn eines solchen Vorhabens oft undurchdringlich erscheinende Problem der Datenerhebung löst sich erfahrungsgemäß schrittweise auf. Natürlich macht es Mühe, erstmals Kennzahlen zu Energieverbräuchen, Reisen oder zugelieferten Materialien zu sammeln. Aber im Dialog mit den Beteiligten entsteht schrittweise ein Gesamtbild, das am Ende auch dem Unternehmen hilft. Also: Keine Angst vor CSRD!

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